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   FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 639/02 (3) bis 1 K 642/02 (3), 1 K 639/02 (3), 1 K 640/02 (3), 1 K 641/02 (3), 1 K 642/02 (3)   

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FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 639/02 (3) bis 1 K 642/02 (3), 1 K 639/02 (3), 1 K 640/02 (3), 1 K 641/02 (3), 1 K 642/02 (3) (https://dejure.org/2004,22007)
FG Bremen, Entscheidung vom 17.06.2004 - 1 K 639/02 (3) bis 1 K 642/02 (3), 1 K 639/02 (3), 1 K 640/02 (3), 1 K 641/02 (3), 1 K 642/02 (3) (https://dejure.org/2004,22007)
FG Bremen, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 1 K 639/02 (3) bis 1 K 642/02 (3), 1 K 639/02 (3), 1 K 640/02 (3), 1 K 641/02 (3), 1 K 642/02 (3) (https://dejure.org/2004,22007)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Mitwirkungspflicht bei nicht vollständigen Angaben in der Steuererklärung; Nichtangabe von ausländischen Versorgungsbezügen; Kein Vertrauensschutz nach Treu und Glauben bei Bestätigung einer Besteuerung mit Prognosevorbehalt; Keine Auswirkungen von Bezügen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neue Tatsachen; Umfang der Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (hier: Bezug von Versorgungseinkünften aus den USA); Treu und Glauben; Berichtigung der Steuererklärung; Einkommensteuern 1997 bis 2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Neue Tatsachen - Umfang der Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (hier: Bezug von Versorgungseinkünften aus den USA) - Treu und Glauben - Berichtigung der Steuererklärung - Einkommensteuern 1997 bis 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1492
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 10.04.1997 - IV R 47/96

    Anforderungenan die Änderung eines Einkommensteuerbescheides

    Auszug aus FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 639/02
    Selbst wenn unterstellt würde, dass sowohl das Finanzamt als auch die Steuerpflichtigen es versäumt hätten, den Sachverhalt aufzuklären, treffe i. d. R. die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden könne (BFH BStBl 1989 II S. 585; BFH/NV 1997 S. 757).

    Der Beklagte musste den Steuererklärungen auch nicht mit Misstrauen begegnen, sondern durfte von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 1997 IV R 47/96, BFH/NV 1997, 757, unter 2.a) der Gründe, m.w.N.).

    Weil zudem in den Fällen einer beiderseitigen Versäumnis bei der Sachverhaltsaufklärung i. d. R. die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge trifft, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 1997 IV R 47/96, a.a.O.), sind die angefochtenen Bescheide rechtmäßig ergangen.

  • BFH, 20.12.1988 - VIII R 121/83

    Steuerbescheid - Änderung

    Auszug aus FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 639/02
    Selbst wenn unterstellt würde, dass sowohl das Finanzamt als auch die Steuerpflichtigen es versäumt hätten, den Sachverhalt aufzuklären, treffe i. d. R. die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden könne (BFH BStBl 1989 II S. 585; BFH/NV 1997 S. 757).
  • BFH, 24.07.1984 - VIII R 304/81

    Übernimmt das Finanzamt einen Fehler des Steuerpflichtigen, der nicht aus der

    Auszug aus FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 639/02
    So müsse beispielsweise, wenn steuerfreie ausländische Einkünfte angegeben würden, die Finanzbehörde nachfragen, ob diese Einkünfte in den erklärten Einkünften aus Gewerbebetrieb enthalten seien (BFH BStBl. II 84, 785).
  • BFH, 17.10.1989 - VII R 58/87

    Kraftfahrzeugsteuer - Gesamtgewicht - Allgemein zulässiges Gesamtgewicht -

    Auszug aus FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 639/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH darf der Bescheid jedoch nicht wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen zuungunsten des Steuerpflichtigen korrigiert werden, wenn die Tatsachen der Finanzbehörde nur wegen Verletzung ihrer Ermittlungspflicht verborgen geblieben sind (vgl. Urteile des BFH vom 29. November 1988 VIII R 226/83, BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259; vom 17. Oktober 1989 VII R 58/87, BFHE 158, 466, BStBl II 1990, 249 m.w.N.).
  • BFH, 03.07.2002 - XI R 17/01

    Nachträgliches Bekanntwerden neuer Tatsachen

    Auszug aus FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 639/02
    Der Steuerpflichtige kann sich dabei jedoch nur dann auf Treu und Glauben berufen, wenn er selbst seinen steuerlichen Mitwirkungspflichten in einem zumutbaren Umfang nachgekommen ist (ständige Rspr. des BFH, u. a. Urteil vom 3. Juli 2002 XI R 17/01, BFH/NV 2003, 137 m.w.N. sowie rkr.
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 226/83

    Änderung nach § 173 Abs. 1 AO bei nachträglichem Bekanntwerden von Tatsachen und

    Auszug aus FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 639/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH darf der Bescheid jedoch nicht wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen zuungunsten des Steuerpflichtigen korrigiert werden, wenn die Tatsachen der Finanzbehörde nur wegen Verletzung ihrer Ermittlungspflicht verborgen geblieben sind (vgl. Urteile des BFH vom 29. November 1988 VIII R 226/83, BFHE 155, 259, BStBl II 1989, 259; vom 17. Oktober 1989 VII R 58/87, BFHE 158, 466, BStBl II 1990, 249 m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2003 - II R 25/01

    Neue Tatsache, nachträgliches Bekanntwerden

    Auszug aus FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 639/02
    Daraus folgt, dass das Vertrauen des Steuerpflichtigen dann nicht schutzwürdig ist, wenn und soweit er selbst seine Mitwirkungspflichten verletzt hat (vgl. u. a. Urteil vom 14. Mai 2003 II R 25/01, BFH/NV 2003, 1395 , m.w.N., unter 2.a der Gründe).
  • BFH, 03.06.1987 - X R 61/81

    Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden auf Grund nachträglich bekannter

    Auszug aus FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 639/02
    Diese haben verschuldet, dass sie der von ihnen zu erwartenden erhöhten Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind, insbesondere weil sie trotz von der Klägerin erhaltener Kenntnis vom Zufluss der Versorgungsbezüge den daraus sich ergebenden einschlägigen steuerlichen Bestimmungen nicht nachgekommen und die Steuererklärungen nicht sorgfältig bearbeitet haben (vgl. BFH-Urteile vom 19. August 1983 VI R 177/82, BFHE 139, 343 , BStBl. II 1984, 48 m.w.N.; vom 3. Juni 1987 X R 61/81, BFH/NV 1988, 342 m.w.N.).
  • BFH, 19.08.1983 - VI R 177/82

    Änderung eines Steuerbescheides - Anwendbarkeit des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 -

    Auszug aus FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 639/02
    Diese haben verschuldet, dass sie der von ihnen zu erwartenden erhöhten Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind, insbesondere weil sie trotz von der Klägerin erhaltener Kenntnis vom Zufluss der Versorgungsbezüge den daraus sich ergebenden einschlägigen steuerlichen Bestimmungen nicht nachgekommen und die Steuererklärungen nicht sorgfältig bearbeitet haben (vgl. BFH-Urteile vom 19. August 1983 VI R 177/82, BFHE 139, 343 , BStBl. II 1984, 48 m.w.N.; vom 3. Juni 1987 X R 61/81, BFH/NV 1988, 342 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97

    Neue Tatsachen bei Abfindungszahlungen des Arbeitgebers

    Auszug aus FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 639/02
    Folglich sind die beiderseitigen Pflichtverstöße entsprechend ihrem jeweiligen Schweregrad gegeneinander abzuwägen (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 18. Dezember 1998, Az. 11 K 9757/97 E, EFG 1999, 260).
  • FG Köln, 11.12.2003 - 6 K 6547/99

    Bescheidänderung; Steuerfestsetzung

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 1303/04

    Wegfall des aufgrund Familiennachzugs erworbenen assoziationsrechtlichen

    Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne des § 48 Abs. 1 AuslG lägen vor, insoweit werde auf den Beschluss der Kammer vom 18.6.2002 - 1 K 639/02 - und den des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17.6.2003 - 14 S 1549/02 - und auf die Gründe der Ausweisungsverfügung verwiesen.

    Ein Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 18.6.2002 - 1 K 639/02 - abgelehnt worden.

    Dem Senat liegen die den Kläger betreffenden Ausländerakten des Beklagten vor, sowie die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in den Verfahren - 1 K 638/02 -, - 1 K 639/02 - und - 1 K 1239/03 -.

  • VG Sigmaringen, 27.08.2003 - 1 K 638/02

    Zur Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen - Assoziationsrecht EG-Türkei

    Ein Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist mit Beschluss vom 18.06.2002 - 1 K 639/02 - zurückgewiesen worden.

    Auf sie und die Gerichtsakten in diesem und in den Verfahren 1 K 639/02 und 1 K 1239/03 wird wegen weiterer Einzelheiten Bezug genommen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 18.06.2002 - 1 K 639/02 - und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17.06.2003 - 14 S 1549/02 - und die Gründe der Ausweisungsverfügung verwiesen.

  • FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 642/02

    Verletzung der Mitwirkungspflicht bei nicht vollständigen Angaben in der

    Volltext siehe unter: FG Bremen - 17.06.2004 - AZ: 1 K 639/02 (3).
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